Palettenlager mit automatischem Wiederanlauf tragen zu einer erhöhten Anlageneffizienz bei zuverlässigem Zugriffsschutz bei. Eine neue Sicherheitslösung mit Induktionsschleifen, Lichtschranke und überwachter Signalfolge erfüllt die Anforderungen der überarbeiteten Norm EN 415-4 und sorgt für maximale Sicherheit. Induktionsschleifen im Sicherheitssystem unterscheiden zwischen Staplern und Personen.
Hersteller und Betreiber von Maschinen und Anlagen müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Auch Normen spielen eine wichtige Rolle. Sie beschreiben Anforderungen und bieten Unterstützung bei der Gewährleistung der Sicherheit von Maschinen und Anlagen. Sie sind jedoch in Europa nicht rechtsverbindlich. Für Hersteller oder Betreiber von Maschinen oder Anlagen sind vor allem Typ-C-Normen wichtig. Dabei handelt es sich um maschinenspezifische Sicherheitsnormen. Dazu gehört die EN 415-4 "Sicherheit von Verpackungsmaschinen - Teil 4: Palettierer und Depalettierer sowie zugehörige Einrichtungen". Der Inhalt der Norm von 1997 wurde erheblich überarbeitet. Die kommende Version der Norm stellt neue Anforderungen an Hersteller und Betreiber. Dies betrifft auch den Zugangsschutz von Palettiermaschinen mit automatischem Wiederanlauf.
Bisher waren viele Förderanlagen mit automatischem Wiederanlauf wie folgt abgesichert: Eine berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (BWS) schützte den Zugang - wird die BWS (Begehungsschutz/Lichtvorhang) unterbrochen, werden Maschine und Förderband angehalten. Um zu vermeiden, dass die angehaltene Maschine nach der Beladung eines Ganges durch ein Versorgungsfahrzeug, z. B. einen Gabelstapler, erneut gestartet werden muss, wurden zwei Induktionsschleifen als Muting-Signale verwendet. Diese befanden sich im Boden vor dem begehbaren Schutzgitter. Wenn der Gabelstapler über die Induktionsschleifen fuhr, wurde die begehbare Schutzeinrichtung vorübergehend außer Kraft gesetzt. Diese Lösung entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Sicherheitstechnik: Das System landet oft in einer einkanaligen Auswertelogik, wodurch die Sicherheit unter bestimmten Umständen für die gegebene Anwendung nicht mehr gewährleistet ist. Eine neuartige Zugangssicherung für ein Palettenlager soll den Zutritt von Personen verhindern, aber gleichzeitig den Zugriff von Paletten mit einem Gabelstapler ermöglichen.
Hersteller und Betreiber können jetzt eine neue Lösung nutzen, die in der künftigen Fassung der Norm EN 415-4 beschrieben ist. Sie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Auch bei dieser Art der Zugangssicherung an Palettenlagern werden zwei Induktionsschleifen eingesetzt. Der Unterschied zu herkömmlichen Konzepten besteht darin, dass die beiden Induktionsschleifen nicht vor der Gefahrenzone angeordnet sind. Stattdessen befindet sich eine Schleife außerhalb des Gefahrenbereichs und die zweite Schleife hinter der begehbaren Schutzeinrichtung, innerhalb des Gefahrenbereichs. Die BWS - die optoelektronische Schutzeinrichtung - bleibt bestehen. Sie trennt wie bisher den Verkehrs- und den Gefahrenbereich. Zusätzlich gibt es ein Sicherheitssystem, das eine definierte Abfolge von Signalen überwacht und den automatischen Wiederanlauf einleitet.
Leuze bietet die beschriebene Sicherheitslösung zur Zugangssicherung an Palettenlagern mit automatischem Wiederanlauf als sicherheitsgeprüftes Komplettpaket mit den erforderlichen Komponenten an.