Aneignung von Grundkenntnissen über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz
Beschreibung
Gemäß Buch II, Titel 1, Kapitel IV des CODEX über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz ist der Präventionsbeauftragte über ausreichende Kenntnisse der Rechtsvorschriften über den Schutz der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in dem Unternehmen oder der Einrichtung, in dem/der sie ihre Aufgaben wahrnehmen, verfügen.
Ziel des Kurses ist es, dieses vorgeschriebene Grundwissen zu erwerben.
Für wen ist diese Schulung gedacht?
- Personen, die ein Grundwissen über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz erwerben möchten
- Personen, die die Position eines Präventionsberaters in einem C- oder D-Unternehmen anstreben
Vorwissen
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Zulassungsbedingungen
In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen werden keine restriktiven Bedingungen in Bezug auf frühere Studien gestellt.
Programm
- Einleitung und Einführung
- Vorschriften (ARAB, CODEX, AREI, VLAREM, europäische Richtlinien)
- Interner Dienst für Prävention und Schutz am Arbeitsplatz
- Politik des Wohlbefindens am Arbeitsplatz. Ausschuss für Prävention und Schutz am Arbeitsplatz. Beratender Ausschuss
- Dynamische Risikomanagementsysteme: Risikoanalyse, GPP, JAP
- Arbeitsunfälle (Untersuchung, Meldung, Maßnahmen, Statistik)
- Externe Stellen, Informations- und Dokumentationsquellen, Zusammenarbeit mit Dritten und Leiharbeitnehmern
- Brandverhütung und Brandbekämpfung
- Gefährliche Stoffe und Zubereitungen, Asbestinventar, persönliche Schutzausrüstung
- Arbeitsmittel: spezifische Risiken, Mindestanforderungen, CE-Kennzeichnung
- Anlagen, Maschinen und mechanisierte Werkzeuge, Bestell- und Inbetriebnahmeverfahren, Anweisungen
- Ergonomie: Bildschirmarbeit, Sitzposition, Heben und Tragen
- Umweltfaktoren (Klima, Lärm, Beleuchtung, Belüftung), Arbeitsstätten, kollektive und persönliche Schutzausrüstung
- Externe Dienste für Prävention und Schutz am Arbeitsplatz
- Psychosoziale Belastung
Die Bewertung besteht zum einen aus einer Prüfung, in der fertige Kenntnisse abgefragt werden, und zum anderen aus der Bewertung einer Abschlussarbeit.