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Strengere Vorschriften für die Kennzeichnung und Zusammensetzung von Frühstücksprodukten sollen Betrug verhindern
Die "Frühstücksrichtlinie" 2001/113/EG definiert Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Erzeugnisse.

Strengere Vorschriften für die Kennzeichnung und Zusammensetzung von Frühstücksprodukten sollen Betrug verhindern

Neue Richtlinien der Europäischen Union (EU) konzentrieren sich auf das, was die Behörden als "Lebensmittelbetrug" und "versteckten" Zucker in bestimmten Lebensmitteln bezeichnen, die meist zum Frühstück verzehrt werden. Im Rahmen der so genannten "Frühstücksrichtlinien" müssen einige alltägliche Lebensmittel bis zum 14. Juni 2026 strengere Kennzeichnungsanforderungen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und Herkunft erfüllen.

Alle Hersteller, die in Europa Honig, Fruchtsäfte, Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Milchpulver und Kondensmilch verkaufen, müssen innerhalb von weniger als zwei Jahren die kürzlich von der Europäischen Kommission eingeführten Richtlinien 2001/110-14 erfüllen. Diese Produkte wurden ausgewählt, weil sie häufig Etiketten mit irreführenden Informationen über ihre Zusammensetzung und einen hohen Anteil an zugesetztem Zucker aufweisen. Diese Richtlinien sind Teil einer umfassenderen Strategie der EU, um sowohl den Ruf der Hersteller als auch die Interessen der Verbraucher zu schützen. Die "Frühstücksrichtlinien" stellen sicher, dass jeder Hersteller vor dem Gesetz gleich ist, da alle auf dem Markt befindlichen Produkte die gleichen Standards erfüllen müssen. Unlauterer Wettbewerb durch Produkte minderer Qualität, der den Markt für rechtmäßige Erzeuger untergraben könnte, wird so verhindert. Der Ruf der Erzeuger wird geschützt, da ihre Verpflichtung zur Qualität nun gesetzlich verankert werden kann.

Honig

Honig ist eines der am häufigsten gefälschten Erzeugnisse und damit eines der Hauptanliegen der "Frühstücksrichtlinien". Nicht weniger als die Hälfte der kontrollierten Proben wurde als betrügerisch eingestuft. Er ist daher Gegenstand der ersten Richtlinie, der Richtlinie 2001/110/EG. Der weltweite Honigmarkt ist mit Problemen konfrontiert wie der Verdünnung von reinem Honig mit billigem Zuckersirup, der falschen Kennzeichnung von Honigsorten und dem Verkauf von Honig, der nicht den gesetzlichen Normen entspricht. Diese Praktiken betrügen nicht nur die Verbraucher, sondern untergraben auch die Existenz von Imkern und Erzeugern, die sich an die Qualitätsstandards halten. 

In der Regel wird der Honig mit Zuckersirup aus Reis, Mais oder Rüben gemischt, wodurch er viel billiger hergestellt und daher zu einem niedrigeren Preis als reiner Honig verkauft werden kann. Dieser Honig hat jedoch nicht die gleichen ernährungsphysiologischen und medizinischen Eigenschaften wie reiner Honig, und die EU betrachtet dies als Betrug zum Nachteil der Verbraucher, die oft glauben, ein authentisches Produkt zu kaufen. Ein weiteres Problem ist die falsche Kennzeichnung des geografischen Ursprungs oder der botanischen Herkunft des Honigs. Ein Beispiel dafür ist Akazienhonig, der zwar einen höheren Preis erzielt, von dem aber oft nur winzige Mengen verwendet werden, obwohl er anders gekennzeichnet ist. Manchmal wird Honig auch als "biologisch" gekennzeichnet, obwohl er nicht die erforderlichen Zertifizierungsstandards erfüllt. Heute gibt es Lösungen, um sicherzustellen, dass Produkte wie Honig nicht verfälscht werden und authentisch sind.

Schutz von Marken und Verbrauchern

Um die neuen Vorschriften zu erfüllen, müssen die Etiketten von Honig den Ursprung, die Herkunft und die Verarbeitungsmethoden des Produkts genau wiedergeben. Wenn der Honig zum Beispiel gefiltert wurde, um Pollen zu entfernen, muss auf dem Etikett stehen, dass es sich um "gefilterten Honig" handelt. Auch für den Feuchtigkeitsgehalt, die Zusammensetzung des Zuckers und das Vorhandensein von Fremdstoffen gelten nun Beschränkungen. Die Richtlinie schreibt außerdem vor, dass Beanstandungen bezüglich des geografischen Ursprungs oder der botanischen Herkunft des Honigs nachprüfbar sein müssen. Zu diesem Zweck müssen Aufzeichnungen zur Rückverfolgbarkeit geführt werden. Die EU-Länder müssen diese Vorschriften nun durchsetzen und Strafen gegen Erzeuger und Verkäufer verhängen, die sich nicht daran halten. 

Sie sorgt auch dafür, dass Bezeichnungen wie "Mischung aus EU-Honig", "Mischung aus Nicht-EU-Honig" und "Mischung aus EU- und Nicht-EU-Honig" nicht mehr verwendet werden. Diese Maßnahme soll die Existenz rechtmäßiger Imker und Honigerzeuger unterstützen, indem sie sicherstellt, dass sie nicht von betrügerischen Wettbewerbern unterboten werden. Außerdem können die Verbraucher darauf vertrauen, dass der Honig, den sie kaufen, das richtige Produkt ist und eine hohe Qualität aufweist. Dieses Vertrauen kann bei den Verbrauchern gestärkt werden, indem ihnen über das Smartphone detaillierte Informationen zur Verfügung gestellt werden, z. B. über die Geschichte der Marke und die traditionellen Herstellungsverfahren.

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Die Richtlinie schreibt eine genaue Kennzeichnung von Konfitüren vor, die die Art der verwendeten Früchte, den Fruchtgehalt und das Vorhandensein von Zusatzstoffen oder Konservierungsmitteln angibt.

Fruchtsäfte

Die Richtlinie 2001/112/EG über "Frühstücksrichtlinien" betrifft Fruchtsäfte und definiert, was als "Fruchtsaft", "Fruchtsaft aus Konzentrat" und "Nektar" vermarktet werden darf. Es werden Normen für das Herstellungsverfahren festgelegt, darunter das Verbot, Fruchtsaft, der nicht als "Saft mit Zuckerzusatz" gekennzeichnet ist, Zucker zuzusetzen. So wird verhindert, dass die Verbraucher in die Irre geführt werden und Getränke kaufen, die stark verdünnt oder gesüßt sind. Und das kommt natürlich den Marken zugute, die reine Säfte verkaufen.

Eine genaue Etikettierung ist ein wichtiger Bestandteil der Richtlinie. Auf dem Etikett sollte angegeben werden, ob der Saft aus Konzentrat oder frisch gepresst ist. Falls Zusatzstoffe wie Vitamine oder Mineralien enthalten sind, muss dies deutlich angegeben werden. Diese Transparenz kommt nicht nur den Verbrauchern zugute, sondern ermöglicht es den Marken auch, ihre Produkte von weniger reinen oder stark verarbeiteten Erzeugnissen zu unterscheiden.  

Die Richtlinie 2001/112/EG trägt auch dazu bei, die Verfälschung von Fruchtsäften durch billigere Zutaten wie Wasser, Zucker oder künstliche Aromen zu verhindern. So dürfen beispielsweise Nektare mit einem hohen Gehalt an zugesetztem Zucker nicht als "Saft" gekennzeichnet werden. Durch die Durchsetzung strenger Zusammensetzungsnormen wird sichergestellt, dass nur echte Fruchtsäfte als solche vermarktet werden können, was sowohl die Verbraucher als auch die seriösen Hersteller schützt.

Konfitüren, Gelees und Marmeladen

Die "Frühstücksrichtlinie" 2001/113/EG definiert Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Erzeugnisse. Sie legt den Mindestfruchtgehalt und die zulässigen Süßungsmittel fest, um den Verkauf von minderwertigen Produkten zu verhindern, die hauptsächlich Zucker oder Füllstoffe enthalten, und schützt den Ruf der Hersteller, die den größten Anteil an Früchten verwenden. Konfitüre muss jetzt mindestens 450 Gramm Früchte pro Kilo enthalten. Früher waren es 350 Gramm. Bei Konfitüre Extra" kommen weitere 50 Gramm hinzu, da Produkte mit dieser Bezeichnung mindestens 500 Gramm Früchte enthalten müssen. Gelees dürfen weniger Früchte enthalten, und die Bezeichnung "Marmelade" muss nicht mehr nur für Konfitüren aus Zitrusfrüchten verwendet werden.

Die Richtlinie schreibt eine genaue Kennzeichnung von Konfitüren vor, einschließlich der Art der verwendeten Früchte, des Fruchtgehalts und des Vorhandenseins von Zusatzstoffen oder Konservierungsmitteln. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen diese Standards durchsetzen, indem sie Inspektionen und Produkttests durchführen. Für Marken, die solche Produkte auf mehreren Märkten verkaufen, ist die Verwendung von scannbaren 2D-Codes, z. B. unter Anwendung der neuen GS1 Digital Link-Standards, eine Möglichkeit, den Verbrauchern detaillierte Informationen über die Inhaltsstoffe in möglichst vielen Sprachen zur Verfügung zu stellen.

Milch

In der Richtlinie 2001/114/EG über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilchprodukte ist der Mindestfett- und -proteingehalt festgelegt, damit die Produkte den grundlegenden Ernährungsnormen entsprechen. Sie enthält auch strenge Kennzeichnungsvorschriften, damit die Verbraucher wissen, welche Art von Milcherzeugnis sie kaufen: Vollmilch, teilentrahmte Milch oder Magermilch. Außerdem muss auf dem Etikett klar angegeben werden, ob es sich um ein frisches, pulverisiertes oder kondensiertes Produkt handelt. Dies wird es den Milcherzeugern, die hochwertige Frischmilchprodukte anbieten, ermöglichen, sich auf dem Markt zu differenzieren. Die derzeitige Unterscheidung zwischen kondensierter und verdampfter Milch entfällt.

Markem-Imaje

Nicht nur die EU-Richtlinien sehen strengere Kennzeichnungsvorschriften für bestimmte Lebensmittel vor, bei denen es zu Verfälschungen, falscher Etikettierung oder "Lebensmittelbetrug" kommen kann. Der weltgrößte Gewürzmarkt, Indien, erwägt solche Maßnahmen, um wertvolle Produkte wie Safran, Vanille und Kurkuma zu schützen, berichtet der Indian Express. Schließlich werden dort oft auch billigere Alternativen verkauft oder künstliche Stoffe beigemischt. Um die strengeren Kennzeichnungsvorschriften einzuhalten, sollten die Hersteller auf die Unterstützung von Spezialisten zurückgreifen können, die ihnen helfen, eine geeignete Lösung für ihre spezifische Anwendung zu finden. Markem-Imaje genießt seit langem einen guten Ruf für End-to-End-Lösungen für die Lieferkette und industrielle Kennzeichnungs- und Codierungssysteme. Das Unternehmen hat weltweit mehr als 50.000 Kunden, die von der Expertise eines Herstellers mit 30 Jahren Erfahrung u.a. im Thermotransferdruck profitieren. Das Angebot umfasst heute mehrere Lösungen und die Kombination mit der CoLOS®-Software erweitert die Möglichkeiten noch weiter.  

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